Sie sind hier: Der erfolgreiche Elternabend 2

Selbstständige Schule.nrw

Ihre Klassenpflegschaftssitzung

Planung

•Sprechen Sie den Termin und die Tagesordnung Ihrer Sitzung mit dem Klassenlehrer ab und laden Sie ihn, die Eltern und ab der 7. Klasse auch die Klassensprecher ein
•Melden Sie den Raumbedarf beim Klassenlehrer an. Dieser benachrichtigt den Hausmeister
•Verteilen Sie die schriftlichen Einladungen unter Beifügung des letzten Protokolls so, dass diese ihre Empfänger spätestens eine Woche vor dem Termin erreichen.

Einladung

(Mindestanforderungen)
•Die Einladung erfolgt namentlich durch den Vorsitzenden und Stellvertreter.
•Sie enthält das Datum der Anfertigung
•Der Termin, Ort und Beginn der Sitzung werden mitgeteilt.
•Die Tagesordnungspunkte werden aufgeführt und
•Ggf. zusätzlich eingeladene Gäste benannt.

Sitzungsverlauf

•Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung.
•Er gibt eine Anwesenheitsliste herum.
•Ein Protokollführer wird bestimmt.
•Das Protokoll der letzen Sitzung wird genehmigt.
•Weitere Anträge zur Tagesordnung werden erfragt und ins Protokoll aufgenommen.
•Die Tagesordnungspunkte werden der Reihe nach aufgerufen und abgehandelt.
•Abstimmungsergebnisse, Beschlüsse und Anträge müssen festgehalten werden.
•Der Vorsitzende schließt die Sitzung spätestens um 21.45 Uhr, da der Hausmeister dann Feierabend hat.

Protokoll

•Bezeichnung der Versammlung
•Protokollführer
•Ort, Datum, Beginn und Ende der Sitzung
•Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
•Feststellung der Teilnehmer (Anwesenheitsliste)
•Tagesordnungspunkte
•Festhalten wesentlicher Beiträge in der Zusammenfassung
•Festhalten von Anträgen und Beschlüssen im Wortlaut
•Festhalten des Stimmenverhältnisses bei Abstimmungen
•Unterschriften des Protokollführers und des Vorsitzenden

Nach der Sitzung

•Das Protokoll sollte allen Mitgliedern des Mitwirkungsorganes (auch den Abwesenden) zu gestellt werden. Es muss zur nächsten Sitzung vorliegen und genehmigt werden.
•Der Vorsitzende setzt Beschlüsse des Gremiums um und stellt beschossene Anträge an die zuständigen Stellen.