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Selbstständige Schule.nrw

Häufig gestellte Fragen  

Themenüberblick über häufig gestellte Fragen:

  • Termine/Sprechstunden
  • Anmeldung
  • Erster Schultag
  • Klassen und Lehrer
  • Elternsprechtage und Sprechstunden
  • Busfahrten und Fahrtkosten
  • Zusätzlicher Unterricht
  • Bücher und Materialien
  • Verpflegungsmöglichkeiten in den Pausen
  • Übermittagsbetreuung/Verbindliche Mittagspause
  • Hausaufgabenbetreuung
  • Krankmeldungen und Unfälle
  • Anfangsunterricht in Englisch
  • Praktikum in den Ferien
  • Betriebspraktikum
  • Schulwechsel wegen Umzug
  • Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten
  • Lese-Rechtschreib-Schwäche
  • Nachprüfungen
  • Lernstandserhebungen
  • Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10 (ZP10)
  • Entlassung der 10er
  • Lehrerraum-System
  • Sonstiges



  • Termine/Sprechstunden

    Wie kann ich mit einen der Lehrkräfte in Kontakt treten?
    Rufe Sie einfach im Sekretariat an und hinterlassen dort einen Rückrufwunsch.
    Sie können auch Ihrem Kind einen Rückrufwunsch in den Schultimer eintragen und von der Lehrkraft unterzeichnen lassen. Der Lehrer wird Sie so bald wie möglich zurückrufen.
    Alle Lehrer haben zudem eine Sprechstunde am Vormittag. Sie können sich gerne dafür anmelden.

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    Anmeldung

    Informationsblatt für Eltern zur Neuanmeldung mit kurzen Infos über unsere Schule.

    Wann muss ich mein Kind anmelden?

    Die Anmeldung für das Schuljahr 2010/11 finden von Montag, 8.02., bis Freitag, 12.02.2010, statt.
    Uhrzeit: Mo. - Fr.: 9-12 Uhr, sowie Di., Mit. und Fr.: 15-18 Uhr

    Ein Informationsabend für die Anmeldung findet am Montag, 1.02.2010, um 19:30 Uhr statt. An diesem Abend möchten wir Sie über die Schulform Realschule, speziell aber über das Bildungsangebot der Selbstständigen Realschule Wolbeck informieren.

    Am "Tag der offenen Tür" (Mittwoch, 3.02.2010) können Sie und Ihre Kinder von 16 - 18 Uhr in die Schule kommen und sich einen Eindruck von unserer Schule machen.


    Muss ich persönlich zur Anmeldung vorbeikommen?
    Die Anmeldung sollte persönlich erfolgen, da Sie den Aufnahmeantrag unterschreiben müssen. Wir halten eine persönliche Anmeldung für sinnvoll, um möglichst früh ein Vertrauensverhältnis zwischen Schule und Elternhaus aufbauen zu können. Zudem lassen sich viele Fragen schnell beantworten.
    Lautet die Schulformempfehlung "bedingt für die Realschule geeignet", ist bei der Anmeldung ein Beratungsgespräch mit der Schulleitung notwendig.

    Was muss ich zur Anmeldung mitbringen / abgeben?
    Folgende Dokumente sind zur Anmeldung notwendig:
    • Familienstammbuch
    • Halbjahreszeugnis der Klasse 4 mit der Schulformempfehlung
    • Anmeldevordruck der Grundschule
    • ggf. ein Passfoto für die Schulwegsjahreskarte (Bitte mit Namen versehen!)

    Die Formulare für die Anmeldung können Sie sich hier herunterladen:

  • Kurzes Informationsblatt über die Schule
  • Formular für ergänzende Angaben
  • Hilfen zum Ausfüllen der Formulare

  • Das Anmeldeformular erhalten Sie von der Grundschule Ihres Kindes. Kinder aus nichtstädtischen Grundschulen erhalten den Anmeldebogen von uns am Tag der Anmeldung.

    Muss mein Kind zur Anmeldung mitkommen?
    Sie können die Anmeldung ohne Ihr Kind durchführen. Die Anmeldung bietet für Ihr Kind aber die Gelegenheit, die mögliche neue Schule sowie die Schulleitung kennenzulernen.

    Kann ich die Schule vor der Anmeldung besichtigen?

    Wir freuen uns, Sie und Ihr Kind an unserem "Tag der offenen Tür" bei uns begrüßen zu dürfen. Dieser findet am 3. Februar 2010 in der Zeit von 16.00 - 18.00 Uhr statt.
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    Klassen und Lehrer

    Wie viele Schüler sind in einer Klasse?
    Die Realschule Wolbeck strebt eine Schülerzahl von unter 30 Schülerinnen und Schülern an. Diese Zahlen können in einzelnen Klassen nach oben abweichen.

    Wie setzen sich die Klassen zusammen?
    Wir achten auf ein möglichst ausgeglichenes Jungen-Mädchen-Verhältnis. Bei der Klassenbildung achten wir darauf, dass kein Kind plötzlich ohne Freunde in der neuen Klasse steht.

    Wer wird Klassenlehrer oder –lehrerin?
    Für einen sanften Übergang von der Grund- zur Realschule setzen wir Klassenleitungen ein, die möglichst viele Stunden in der Klasse unterrichten. Dies gewährt, dass wir Ihr Kind schnell und gut kennenlernen.

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    Erste Schultage der 5er

    Was passiert in den ersten Schultagen?
    Im Sinne des sanften Übergangs von der Grundschule zur weiterführenden Schule haben Ihre Kinder in den ersten Schultagen ausschließlich bei der Klassenleitung Unterricht. Für unsere "Neuen" haben wir ein spezielles Konzept erarbeitet, damit sich die Kinder möglichst schnell bei uns wohlfühlen. Dabei stehen das Kennenlernen der Klassenleitung, der Mitschüler/innen und des Schulalltags im Vordergrund. Für die Schulanfangstage erhalten Sie am Kennenlerntag einen gesonderten Stundenplan. Lesen Sie hier mehr über die erste Schulwoche!

    Gibt es einen ersten Kennenlerntag?
    Kennenlern_3Der Kennenlerntag findet immer vor den Sommerferien statt. Ihre Kinder lernen hier die Klassenleitung sowie die neuen Mitschüler/innen kennen.
    Zeitgleich möchten wir Sie als Eltern bei einer Tasse Kaffee über die wichtigsten Regelungen an unserer Schule informieren, um Ihnen und Ihren Kindern den Schulwechsel zu erleichtern.

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    Zusätzlicher Unterricht

    Bekommt mein Kind muttersprachlichen Unterricht?
    Der muttersprachliche Ergänzungsunterricht wird durch die Stadt Münster organisiert und an verschiedenen Schulen im Stadtgebiet von Münster durchgeführt.
    Zu Beginn eines jeden Schuljahres fragen wir den Bedarf in den Klassen ab und melden Ihr Kind bei Interesse an. Bei Bedarf sprechen Sie uns bitte an.

    Bekommt mein Kind Förderunterricht, wenn es in einem Fach Schwächen hat?

    • In der 5. Klasse erhalten die Schülerinnen und Schüler eine Stunde Deutsch pro Halbjahr mehr, in der 6. Klasse eine Stunde Englisch und in der 7. Klasse eine Stunde Mathe.
    • In den Jahrgangsstufen 7-10 gibt es eine Lerntrainingsstunde pro Woche.
    • Ebenso bieten wir in Klasse 5 zusätzlich eine Förderung im Lesen und in der Rechtschreibung - insbesondere für LRS-Schüler/innen - an.
    • Es gibt eine Hausaufgabenbetreuung für die Klassen 5 bis 7.
    • Englisch wird auch in den Jahrgangsstufen 9 und 10 vierstündig unterrichtet.
    • Deutsch wird in der Jahrgangsstufe 9 fünfstüdig unterrichtet.
    • Auch das vierte Hauptfach (Wahlplfichtfach: Sozialwissenschaften, Französisch, Informatik, Biologie oder Kusnt) wird in den Jahrgangsstufen 8-10 vierstündig anstatt dreistündig unterrichtet.
    • Schülerinnen und Schüler mit Förderbedarf in den Fächern Deutsch und Französisch können an dem Förderunterricht von Frau Breitschaft teilnehmen.
    • Darüber hinaus nimmt die Realschule am "Komm-mit Programm" der Landesregierung teil. Schülerinnen und Schüler, deren Versetzung bedroht ist, können eine gezielte Lernbratung sowie Einzel-Förderunterricht in einem Hauptfach erhalten. Die Teilnahmevoraussetzung ist allerdings, dass die Jugendlichen die Bereitschaft zeigen, auch wirklich etwas für die Verbesserung ihrer Noten tun zu wollen.

    • Je nach Personalsitution werden die Schulanfänger außerdem in einem der ersten 3 Halbjahren jeweils in einem Hauptfach in der Hälfte des Klassenverbandes unterrichtet, damit Leistungsunterschiede ausgeglichen werden können.

    • Mein Kind hat eine Lese-Rechtschreib-Schwäche. Wird es speziell gefördert?
      • In den Klassen 5 und 6 bieten wir einen zweistündigen Unterricht in Rechtschreibtraining für Schülerinnen und Schüler mit Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) an. In Klasse 5 bieten wir einen zusätzlichen Lese-Förderunterricht an.

      Welche AGs bietet die Realschule Wolbeck an?
      Die angebotenen Arbeitsgemeinschaften werden Anfang des Schuljahres bekanntgegeben. Nach Anmeldung muss man mindestens für ein Halbjahr verpflichtend an der AG teilnehmen. Die AGs des aktuellen Schuljahres finden Sie hier.

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      Elternsprechtage und Sprechstunden

      Wann sind die Elternsprechtage?
      Pro Schulhalbjahr findet ein Elternsprechtag im Zeitraum von 15.00 - 19.00 Uhr statt. Zu jedem Elternsprechtag werden Sie rechtzeitig über die Klassenleitungen eingeladen.
      Für die Eltern der Klassen 5 und 6 haben wir einen zusätzlichen Elternsprechtag bei den Klassenlehrern eingeräumt. Dieser liegt für die Klassen 5 unmittelbar vor dem 1. Elternsprechtag, für die Eltern der Klassen 6 am Ende der Erprobungsstufe.
      Die Termine für das aktuelle Schulhalbjahr finden Sie hier.

      Wie kann ich die Lehrer erreichen und Termine vereinbaren?
      Jede Lehrperson an der Realschule Wolbeck hat eine Sprechstunde pro Woche. Diese wechselt mit jedem neuen Stundenplan. Daher erfahren Sie die Termine für die Sprechstunden am Einfachsten über das Sekretariat. Dort können Sie sich auch gleich für einen Termin anmelden.
      Sie können dort natürlich auch einen Rückrufwunsch hinterlassen.
      Das Sekretariat ist von montags bis freitags von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr besetzt.
      Tel.: 02506 - 81 13 0.

      Natürlich werden die Lehrpersonen Sie auch zurückrufen, wenn Sie Ihrem Kind eine kurze Nachricht (z.B. im Schultimer) mit Telefonnummer mitgeben.

      Wo erfahre ich andere wichtige Termine im Schuljahr?
      Über die meisten wichtigen Termine werden Sie (durch Ihr Kind) schriftlich informiert werden. Alle Termine finden Sie aber auch auf unserer Homepage unter "Termine".

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      Busfahrten und Fahrtkosten

      Bekommen wir die Kosten für die Busfahrkarten erstattet?
      Grundsätzlich werden durch den Schulträger nur Schülerfahrkosten bis zur nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform übernommen, wenn die entsprechenden Entfernungsvoraussetzungen (Sekundarstufe I mehr als
      3,5 Kilometer) vorliegen.
      Ist dies bei Ihnen der Fall, können Sie bei der Anmeldung einen Antrag auf eine Schulwegjahreskarte stellen, den wir an den Schulträger weiterleiten.
      Die Schulwegjahreskarte ist nur in Verbindung mit einem aktuellen Schülerausweis gültig.

      Mein Kind hat seine Busfahrkarte verloren. Was muss ich tun?
      In diesem Fall gibt es seitens des Schulträgers - der Stadt Münster - leider keine Ersatzleistungen.
      Sie könne aber folgende Vorsichtsmaßnahme treffen: Ihr Kind sollte jeweils nur die aktuelle Monatswertmarke bei sich führen. Bei Verlust des Fahrausweises haben Sie die Marken für den Rest des Schuljahres sicher zu Hause.
      Fragen Sie trozdem in der Schule oder beim Busunternehmen nach, ob die Schulwegjahreskarte gefunden wurde.

      Mein Kind hat nachmittags noch eine Schulveranstaltung. Bekommen wir die Fahrtkosten erstattet?
      Bei einer Schulveransaltung am Nachmitag stellt die Klassenleitung für alle betroffenen Schülerinnen und Schüler eine Bescheinigung aus. Mit dieser Bescheinigung kann Ihr Kind am Nachmitag die gewohnte Busverbindung benuzen.

      Mein Kind fährt mit dem Fahrrad zur Schule. Ist das Fahrrad versichert?

      Das Fahrrad Ihres Kindes ist durch die Schule nur versichert, wenn die Entfernung zwischen Wohnort und Schule zwischen 2,0 und 3,5 km liegt. Ist die Entfernung größer, finanziert die Stadt Münster die Schulwegjahreskarte. Ist die Entfernung kleiner, geht die Stadt Münster davon aus, dass der Schulweg zu Fuß zurückgelegt werden kann.

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      Bücher und Materialien

      Wie hoch ist der Eigenanteil bei der "Lehrmittelbeschaffung"?
      Das Lernmittelfreiheitsgesetz und die dazugehörigen Ausführungsverordnungen und Verwaltungsvorschriften legen den Eigenanteil der Eltern fest. Der Durchschnittsbetrag für die Beschaffung der in einem Schuljahr erforderlichen Lernmittel für die Sekundarstufe I beträgt bis zu 78 Euro.
      Der von den Eltern zu zahlende Eigenanteil beträgt 33% des jeweiligen Durchschnittsbetrages, also maximal 25,74 Euro.
      Bücherlager im Erdgeschoss

      Wie und wo kann ich finanzielle Unterstützung für den Eigenanteil bekommen?
      Anträge auf finanzielle Unterstützung für die Übernaheme des Eigenanteils können beim Amt für Schule und Weiterbildung der Stadt Münster gestellt werden.
      Antragsformular zum Herunterladen

      Weitere Informationen erhalten Sie beim:
      Amt für Schule und Weiterbildung
      Stadthaus 1, Klemensstraße 10
      48143 Münster (Postanschrift: 48127 Münster)

      Sprechzeiten/Öffnungszeiten:
      Mo-Fr: 8 - 12 Uhr, Do auch 15 - 18 Uhr

      Telefon: 02 51/ 4 92 - 40 01, Fax: 02 51/ 4 92 - 77 23
      schulamt@stadt-muenster.de

      Welche Bücher und andere Materialen muss ich für den Unterricht kaufen?

      Hier erhalten Sie eine Liste der benötigten Materialien.
      Eine Liste mit Büchern, die Sie zum neuen Schuljahr anschaffen müssen, geben die Klassenlehrer rechtzeitig vor den Ferien aus.

      Der Schultimer
      • Der Schultimer ist ein Hausaufgabenheft mit einem Terminkalender und anderen Information speziell für und über die Realschule Wolbeck.
      • Er wird am ersten Schultag für 3€ von den Kindern erworben
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      Verpflegungsmöglichkeiten in den Pausen

      Kann mein Kind in der Schule etwas zu essen kaufen?
      Suppenautomat im Erdgeschoss Ihr Kind kann in den Pausen und während der verbindlichen Mittagspause in unserer Kantine Brötchen, Obst, Snacks, Süßigkeiten und Getränke erwerben.

      Nach vorheriger Anmeldung kann es eine warme Mahlzeit in der verbindlichen Mittagspause in der Kantine erhalten.


      Gibt es eine Milch- und Kakaobestellung?
      In den Klassen gibt es keine Milch- und Kakaobestellung. Allerdings können unsere Schülerinnen und Schüler derartige Getränke in den Pausen am Kiosk kaufen.


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      Übermittagsbetreuung/Verbindliche Mittagspause


      In der verbindlichen Mittagspause können die Schülerinnen und Schüler kalte Snacks oder - nach vorheriger Anmeldung - eine warme Mahlzeit bekommen. Hier erfahren Sie mehr zur verbindlichen Mittagspause.

      Die Realschule Wolbeck bietet im Zusammenarbeit mit dem Diakonischen Werk Münster von Montag bis Donnerstag eine Betreuung am Nachmittag für die Schülerinnen und Schüler der 5. - 7. Klassen an.

      • Von 13:20 - 14:20 Uhr nehmen die Schülerinnen und Schüler an der verbindlichen Mittagspause teil, in der sie zunächst gemeinschaftlich eine warme Mahlzeit in der Schulkantine einnehmen.
      • Nach dem Essen können sie an den Aktivitäten teilnehmen, die die Diakonie für alle Schülerinnen und Schüler, die an der verbindlichen Mittagspause teilnehmen, anbietet.
      • Von 14:20 bis 15:20 Uhr gehen die Schülerinnen und Schüler in die Hausaufgabenbetreuung.

      Die Kosten belaufen sich auf 15 Euro pro Monat plus das Geld für die Mahlzeiten.
      Das Geld wird monatlich von Ihrem Konto abgebucht.

      Sozialhilfeempfänger haben die Möglichkeit, beim Amt für Kinder, Jugendliche und Familie einen Zuschuss für die Essenskosten zu beantragen. Eltern, die knapp über dem Sozialhilfesatz liegen, können sich für einen Zuschussan an die Stadt Münster wenden.

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      DIE ORGANISATION DER ÜBERMITTAGSBETREUUNG

      Wer betreut die Kinder?
      Leiterin der Betreuung ist Frau Vaupel von dem Diakonischen Werk Münster. Dementsprechend wird sie neben der Schule (0251-81130) die erste Ansprechpartnerin in Fragen zur Übermittagsbetreuung sein. Sie können Frau Vaupel über das Sekretariat des Diakonischesn Werkes Münster (0251-961400) oder zur Zeiten der Übermittagsbetreuung in der Schule erreichen.

      In der Betreuung arbeitet Frau Vaupel mit einer Kollegin zusammen.

      Wie kann man sein Kind anmelden?
      Zur Zeit läuft die Anmeldung telefonisch über Frau Vaupel. (Sekretariat des Diakonischen Werkes Münster: 0251-961400)

      Wie groß sind die Gruppen maximal?
      Die maximale Gruppengröße sollte 25 Kinder nicht überschreiten. Wenn der Andrang sehr groß ist, werden auch dafür Lösungen gefunden werden.

      Ich möchte mein Kind für kürzere Zeit betreuen lassen. Geht das?
      Es können diesbezüglich mit Frau Vaupel Absprachen getroffen werden.

      Was gibt es als Mittagessen?
      Die Mahlzeiten richten sich nach dem Menüplan des Caterers, der MDS GmbH.
      Homepage der MDS GmbH

      Wo bekomme ich noch mehr Informationen?
      Frau Vaupel, Tel. 0251-961400 (Sekretariat des Diakonischen Werkes Münster)
      Realschule Wolbeck, Tel. 02506 - 81130


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      Hausaufgabenbetreuung

      Es gibt eine "Hausaufgaben AG" an der RSW. Jugendliche aus der 10. Klasse sind durch eine Lehrerin ausgebildet worden, jüngeren Schülerinnen und Schülern bei ihren Hausaufgaben zu betreuen.

      Die Betreuung findet zweimal in der Woche in der 7. Stunde statt und erstreckt sich über ein halbes Jahr.
      Anfallende Kosten: 30,00 € pro Halbjahr, die am Anfang der Maßnahme auf das Schul-konto (Sparkasse Münsterland-Ost, BLZ 400 501 50, Konto-Nr. 404 368) überwiesen werden. Die Hausaufgabenbetreuung beginnt ab dem 1.9.2008. Bitte melden Sie Ihr Kind über das Sekretariat (Frau Lembeck, 02506 – 81130) an.

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      Anfangsunterricht in Englisch

      Inwiefern macht es einen Unterschied, ob mein Kind schon viel oder wenig Englisch in der Grundschule gelernt hat?

      Viele Schülerinnen und Schüler haben in der Grundschule die englischen Wörter für Farben, Tiere, Gegenstände im Klassenraum und in der Schultasche, Wochentage, etc. gelernt. Die meisten Kinder können einfache, auswendig gelernte Floskeln und Fragen anwenden ("Can I go to...?" oder "My name is...") und einfache Fragen und Anweisungen verstehen ("What's this?" oder "Open your book.")
      Trotzdem werden all diese Wörter und Phrasen in den ersten Wochen der 5. Klasse noch Mal in aller Ruhe wiederholt, da die wenigsten Schülerinnen und Schüler auch in der Lage sind, sie korrekt zu schreiben und die Struktur zu durchschauen.
      Daher wird kein Kind benachteiligt, das aus der Grundschule noch nicht so viel Englisch mitgebracht hat. Der Vorsprung, den die anderen vielleicht haben, ist schnell aufgeholt und vergessen.

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      Krankmeldungen und Unfälle

      Wie und wo melde ich mein Kind im Krankheitsfalle ab?
      Bitte melden Sie Ihr Kind am ersten Krankheitstag telefonisch im Sekretariat ab (Tel.: 02506 - 81 130). Das Sekretariat ist ab 7.30 Uhr besetzt.
      Geben Sie Ihrem Kind bitte trotzdem noch eine schriftliche Entschuldigung für die Klassenleitung mit, wenn es wieder zur Schule geht.

      Mein Kind wird für mehrere Wochen nicht zur Schule kommen können. Was ist zu tun?
      In diesem Fall benötigen wir ein ärztliches Attest. Bitte nehmen Sie umgehend Kontakt mit der Klassenleitung auf, damit Ihr Kind nach Möglichkeit den Unterrichtsstoff zu Hause oder im Krankenhaus nacharbeiten kann.

      Mein Kind hatte auf dem Schulweg / in der Schule einen Unfall. Was ist zu tun?
      Ihr Kind ist auf dem direkten Weg von der Wohnung zur Schule und zurück über den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUVV) versichert. Im Falle eines Wegeunfalls oder eines Unfalls während der Schulzeit erhalten Sie im Sekretariat einen Unfallmeldebogen. Diesen füllen Sie bitte vollständig aus und geben ihn umgehend wieder im Sekretariat ab. Wir leiten den Bogen für Sie an den GUVV weiter.

      Mein Kind hat in der Schule Gegenstände beschädigt. Was ist zu tun?
      Bitte nehmen Sie Kontakt mit der Klassenleitung auf, um die näheren Umstände der Beschädigung festzustellen. Handelt es sich nicht um eine vorsätzliche Beschädigung, tritt der Schulträger für den Schaden ein.

      Achtung Kopfläuse! Was ist zu tun?
      Bei Kopfläusen handelt es sich um meldepflichtige Krankheiten. Wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen sollten, gehen Sie mit Ihrem Kind direkt zum Arzt. Informieren Sie bitte anschließend über das Sekretariat die Klassenleitung.
      Ihr Kind darf die Schule erst wieder besuchen, wenn eine ärztliche Unbedenklichkeitserkärung vorliegt.

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      Praktikum in den Ferien

      Mein Kind möchte in den Ferien ein Praktikum machen. Ist es dabei durch die Schule versichert?

      Wir freuen uns natürlich sehr, wenn Schülerinnen und Schüler die Ferien sinnvoll nutzen und Berufserfahrungen sammeln. Da es sich bei einem Praktikum in den Ferien jedoch nicht um eine Schulveranstaltung handelt, sind die Jugendlichen NICHT durch den Gemeindeunfallverband (GUV) - also über die Schule - versichert.
      Die Schülerinnen und Schüler sollten sich wegen ihrer Versicherung an den praktikumsgebenden Betrieb wenden. Durch dessen Berufsgenossenschaft können sich Praktikanten gegenfalls versichern.

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      Schülerbetriebspraktikum

      Wann ist das Betriebspraktikum für die jetzigen 9er?
      Im Schuljahr 2010/11 findet das Praktikum in den letzten drei Wochen des 1. Halbjahres statt (24.1-11.02.2010).

      In welcher Jahrgsgangsstufe findet das Betriebspraktikum statt?
      Das dreiwöchige Schülerbetriebspraktikum wird von den Schülerinnen und Schülern in der Jahrgangsstufe 9 absolviert. Das Praktikum findet meistens zu Beginn des 2. Schulhalbjahres statt. Die genauen Zeiten für das aktuelle Schuljahr finden Sie in unserer Terminübersicht in der rechten Spalte unserer Internetseite.

      Wie viele Stunden dürfen die Schülerpraktikanten pro Tag arbeiten?
      Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I dürfen pro Tag maximal 7 Stunden arbeiten.

      Mein Kind wird während des Praktikums krank. Was ist zu tun?
      Verständigen Sie im Krankheitsfall bitte umgehend den Praktikumsbetrieb und das Sekretariat unserer Schule (02506 - 81 13 0). Sollte Ihr Kind am gleichen Tag Besuch durch die Betreuungskraft erhalten, informieren Sie bitte zusätzlich betreuende Lehrkraft.

      Mein Kind hat im Praktikumsbetrieb etwas beschädigt. Was ist zu tun?
      Wenden Sie sich zunächst an den Ansprechpartner im Praktikumsbetrieb, um den Vorfall zu besprechen.

      Mein Kind hat Schwierigkeiten im Praktikumsbetrieb. Was ist zu tun?
      Ihr Kind sollte zunächt versuchen, auftretende Probleme oder Schwierigkeiten im Betrieb direkt anzusprechen. Meist beruhen kleinere Probleme auf Kommunikationsstörungen und lassen sich durch ein ruhiges, klärendes Gespräch der direkt Beteiligten beseitigen.
      Sollte sich keine Lösung ergeben, können Sie über das Sekretariat die betreuende Lehrkraft informieren.

      Wer bezahlt die Fahrtkosten zum Praktikumsbetrieb?
      Diese Frage lässt sich nicht einfach beantworten, da die Fahrkostenregelung vom Wohnort, der Schulwegjahreskarte und von der Lage des Praktikumsbetriebes abhängt. Die Fahrkostenregelung wird im Politikunterricht der Klasse 9 ausführlich besprochen. Ansprechpartnerin ist in diesem Fall Frau Bunkus als Berufswahlkoordinatorin.

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      Schulwechsel wegen Umzug

      Wir sind hierher gezogen. Sind in der Realschule Wolbeck noch Plätze frei?
      Bitte nehmen Sie möglichst frühzeitig über das Sekretariat (02506 - 81 13 0) Kontakt mit der Schulleitung auf. In einem persönlichen Beratungsgespräch können weitere Fragen der Aufnahme geklärt werden.

      Mein Kind verlässt die Realschule Wolbeck. Was ist zu tun?
      Bitte nehmen Sie auch hier möglichst frühzeitig über das Sekretariat (02506 - 81 13 0) Kontakt mit der Schulleitung sowie mit der Klassenleitung auf, damit wir Sie beim Wechsel beraten können.
      Damit Sie Ihr Kind bei uns abmelden können, benötigen wir eine schriftliche Aufnahmebestätigung der neuen Schule. Für die neue Schule stellen wir in der Regel ein Überweisungszeugnis aus.

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      Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten

      Was sind das für Noten und was bewerten sie genau?

      Mit dem Schuljahr 2007/08 tritt der Beschluss der Landesregierung in Kraft, alle Zeugnisse (Jahrgangsstufe 5-10) um Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten der Schülerinnen und Schüler zu erweitern.

      Diese können in Notenstufen von sehr gut bis unbefriedigend festgehalten werden.

      Bisher wurden 6 Teilbereiche bewertet.

      Der Schulausschuss im Landtag hat dieses Verfahren am 5.11.2008 geändert. Zum Halbjahr 2008/09 gibt es nur noch drei Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten:
      • Leistungsbereitschaft
      • Zuverlässigkeit/Sorgfalt
      • Sozialverhalten

      Lesen Sie auf diesen und diesen Seiten des Ministeriums mehr dazu.

      Wer entscheidet über die Noten?
      Auf den Zeugniskonferenzen legen die Lehrerinnen und Lehrer der Jugendlichen die Noten für das Arbeits- und Sozialverhalten gemeinsam fest, so dass eine faire Benotung gewährleistet ist und keine subjektive Einzelmeinung auf dem Zeugnis erscheint.


      Sind diese Noten versetzungsrelevant?
      Nein, schon weil es bei diesen Kompetenzen weder ein "mangelhalft" noch ein "ungenügend" gibt.

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      Lese-Rechtschreib-Schwäche

      Ich vermute, dass mein Kind eine Lese-Rechtschreib-Schwäche hat. Was ist zu tun?


      Da das Thema sehr komplex ist, können wir Ihnen hier keine direkten Empfehlungen geben. Das Schulministerum hat auf seiner Seite eine Reihe von Links zusammen gestellt, wo sie umfangreiche Informationen finden.

      Wie wird die Lese-Rechtschreib-Schwäche von Schülerinnen und Schülern in der Leistungsbewertung berücksichtigt.

      Hierzu schauen Sie sich bitte die Stellungnahme der Kultusministerkonferenz
      und den Erlass des Schulministeriums NRW an.

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      Nachprüfungen

      ACHTUNG: Mit der Einführung der "Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10" (kurz: ZP10) entfallen alle evtl. Nachprüfungen für die 10er in den Hauptfächern. Dementsprechend haben die Schülerinnen- und Schüler der Klasse 10 nicht mehr die Möglichkeit, Schwächen in einem Hauptfach durch eine Nachprüfung auszugleichen und somit doch noch die Qualifizierung für die Oberschule zu erhalten.

      In welchem Fall kann mein Kind eine Nachprüfung machen?
      Im Falle einer Nichtversetzung ist zunächst individuell zu prüfen, welche nicht ausreichenden Leistungen zur Nichtversetzung geführt haben. Die Klassenleitung wird Sie in einem persönlichen Gespräch informieren, ob und in welchem Fach eine Nachprüfung möglich ist. Eine Nachprüfung kann nur in einem einzigem Fach erfolgen. Sie ist möglich, wenn eine Verbesserung der Note im zu prüfenden Fach zu einer Versetzung führt. Der Klassenlehrer Ihres Kindes wird Sie nach den Zeugniskonferenzen darüber informieren, ob die Versetzung Ihres Kindes bedroht ist und ob es eine Nachprüfung machen kann.

      Muss ich mein Kind für die Nachprüfung anmelden?
      In den Tagen vor der Zeugnisausgabe sollten Sie mit der Fachlehrkraft Kontakt aufnehmen und besprechen, ob Ihr Kind sich im jeweiligen Fach prüfen lassen möchte. Für die Nachprüfung müssen Sie Ihr Kind schriftlich anmelden. Sie erhalten zusammen mit dem Zeugnis eine Förderempfehlung und ein Anmeldeformular, welches Sie bitte ausfüllen und termingerecht an die Realschule Wolbeck zurücksenden.

      Wie kann sich mein Kind auf die Nachprüfungen vorbereiten?
      Nach den Zeugniskonferenzen erfahren die Schülerinnen und Schüler, ob sie eine Nachprüfung machen können. Da die Nachprüfungen erst gegen Ende der Sommerferien stattfinden, haben die Jungendlichen fast sechs Wochen Zeit, den Stoff nachzuholen. Im Falle einer Nachprüfung sollten sie daher direkt nach den Zeugniskonferenzen Kontakt zu den betreffenden Fachlehrern aufnehmen und sich beraten lassen, welche Inhalte gelernt werden und wie geübt werden sollte.

      Wann und wo finden die Nachprüfungen statt?
      Ungefähr eine Woche vor Ende der Sommerferien erhalten Sie von uns die genauen Nachprüfungstermine. Generell halten wir die Nachprüfungen an den letzten beiden Tagen der Sommerferien im Schulgebäude der Realschule Wolbeck ab.
      Am ersten Prüfungstag findet von 8.00 Uhr bis 9.30 Uhr die schriftliche Nachprüfung statt. Die mündlichen Nachprüfungen dauern 15-20 Minuten. Sie finden am zweiten Prüfungstag statt. Die mündliche Prüfung wird durch den Fachlehrer Ihres Kindes vorbereitet und durchgeführt. Mit bei der Prüfung ist der Prüfungsvorsitzende, z.B. die Rektorin, und der Prüfungsbeisitzen, der das Protokoll führt. Das ist ein anderer Lehrer, der das gleiche Fach unterrichtet. Das Ergebnis der Gesamtprüfung erhalten die Prüflinge im Anschluss an die mündliche Prüfung, so dass Ihr Kind am ersten Schultag die entsprechende Klasse besuchen kann.


      Welches Ergebnis braucht mein Kind in der Nachprüfung, um seine Zeugnisnote zu verbessern?

      Für die Versetzung brauch es eine mindestens ausreichende Note in der Nachprüfung. Ihr Kind erhält dann ein neues Zeugnis, auf dem die Note im Nachprüfungsfach auf "ausreichend"geändert wird. Das neue Zeugnis trägt das Datum der Nachprüfung. Die Zeugnisnote kann bei erfolgreicher Prüfung nur auf die Note 4 verbessert werden, auch wenn die Nachprüfung mit "1" bestanden werden sollte.

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      Lernstandserhebungen

      Was sind Lernstandserhebungen?
      Seit zwei Jahren werden in NRW in der Sekundarstufe I zentrale Lernstandserhebungen in den Fächern Deutsch, Englisch und Mathematik durchgeführt. Diese "Prüfungen" unterscheiden sich von Klassenarbeiten dadurch, dass die Aufgaben landesweit für alle Klassen gleich gestellt werden und die Auswertung nach zentralen Vorgaben erfolgt.

      Was wird bei den Lernstandserhebungen geprüft?
      Im Gegensatz zu sonstigen Klassenarbeiten geht es bei den Lernstandserhebungen nicht um die Überprüfung dessen, was die Jugendlichen in den Wochen zuvor gelernt haben. Stattdessen sind generelle Kompetenzen gefragt, die die Schülerinnen und Schüler entsprechend den Bildungsstandards und Kernlehrplänen bis zum Ende der Klasse 8 erworben haben sollten.

      In Englisch wird z.B. das Leseverständnis der Jugendlichen überprüft. Sie müssen u.a. zu Texten, deren Vokabular in der einen oder anderen Weise schon im Unterricht vorgekommen ist, Wortfeldarbeit betreiben, Kommentare und eigene Meinungen schreiben oder gezielt Fragen beantworten. Grammatik wird nicht explizit abgefragt. Es kann sein, dass Hörverständnisaufgaben vorkommen.

      Wie kann man sich auf die Lernstandserhebungen vorbereiten?
      Eine kontinuierliche Mitarbeit ab der 5. Klasse ist die beste Voraussetzung für ein gutes Ergebenis bei den Lernstandserhebungen. Die Schülerinnen und Schüler werden von den Lehrkräften über den Ablauf und die Anforderungen der Lernstandserhebungen informiert. Eine besondere Vorbereitung, beispielsweise durch kurzfristiges Üben von Aufgaben, ist nicht erforderlich. Hier können Sie mehr zu den Lernstandserhebungen erfahren und Beispielaufgaben finden.

      Wie werden die Lernstandserhebungen benotet?
      Die Regelungen in NRW sehen vor, dass bei Schülerinnen und Schülern, die bei der Feststellung der Zeugnisnote zwischen zwei Notenstufen stehen, Ergebnisse der Lernstandserhebungen positiv bzw. negativ berücksichtigt werden.

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      Zentrale Prüfungen am Ende der Klasse 10

      Wann sind 2009 die "Zentralen Prüfungen am Ende der Klasse 10" statt?
      ZP10 Flur

      Die genauen Termine innerhalb dieses Zeitraums werden Ihnen durch die Realschule Wolbeck rechtzeitig bekanntgegeben.

      Auf der Seite des Schulministeriums können Sie die Termine noch Mal nachlesen:


      Schriftliche Prüfungen 2010:

      Deutsch: Dienstag, 18. Mai 2010 (Nachschreibtermin: Mittwoch, 02. Juni 2010)
      Englisch: Donnerstag, 20. Mai 2010 (Nachschreibtermin: Dienstag, 08. Juni 2010)
      Mathematik: Freitag, 28. Mai 2010 (Nachschreibtermin: Donnerstag, 10. Juni 2010)

      Die Prüfungen beginnen voraussichtlich jeweils um 9 Uhr. Vorher findet kein Unterricht statt, die Schülerinnen und Schülerinnen kommen also rechtzeitig zur Prüfung in den zuvor festgelegten Klassenraum. Nach der Prüfung wird normaler Unterricht stattfinden.

      Freiwillige mündliche Prüfungen können nur im Fall einer Abweichung von genau zwei Notenstufen zwischen Vornote und Prüfungsnote abgelegt werden. Bei größeren Abweichungen ist eine mündliche Prüfung verpflichtend.

      Inwiefern sich die mündliche Prüfung auf die abschließende Note auswirkt, kann aus dieser Tabelle entnommen werden.


      Was wird geprüft?
      Die Prüfungen setzen die grundlegende Beherrschung der Lerninhalte der Klassen 5 bis 10 voraus. Die Bezirksregierung gibt auf diesen Seiten bekannt.

      Wie kann sich mein Kind darauf vorbereiten?
      Aufmerksamkeit und gute Mitarbeit im Unterricht sowie das Ernstnehmen der Hausaufgaben sind die beste Vorbereitung. Besonders wichtig ist zudem, dass die Schülerinnen und Schüler aus ihren Fehlern lernen. So sollten z.B. die Berichtigungen von Klassenarbeiten gewissenhaft erledigt werden.

      Für die Prüfung im Fach Englisch werden die Fachlehrer besondere Strukturen und Wortfelder, die für die Prüfung relevant sind, in der 10. Klasse gezielt wiederholen.
      Außerdem wird spätestens ab der 10. Klasse mit einem Übungsheft gearbeitet, das prüfungsähnliche Materialien und Aufgaben enthält.

      Schülerinnen und Schüler mit größeren Schwächen haben zudem die Möglichkeit, am Förderunterricht teilzunehmen.

      Darüber hinaus bietet der Buchhandel eine Vielzahl von Übungsheften für das selbstständige Wiederholen des englischen Lernstoffes an. Eine große Auswahl dieser Materialien finden Sie in der Stadtbücherei Münster.
      Im Internet finden Sie auf den Seiten www.ego4u.de und www.englisch-hilfen.de Selbstlernkurse mit schönen Übungen in verschiedenen Schwierigkeitsgraden.

      Da die ZP10 in Englisch auf dem Wortschatz der Englischbücher Klasse 5-10 basiert, ist es empfehlenswert, diesen noch Mal zu wiederholen. Eine gute Möglichkeit ist es, das alphabetische Wortregister des Bandes 6 nach bestimmten Themenfeldern durchzugehen und Mindmaps zu erstellen, wie z.B. zu den Themen "Health", "Activities", "Job Life", "Relationsships" und so weiter. So können die Vokabeln gezielt wiederholt werden.

      Wie setzt sich die Zeugnisnote am Ende des 10. Schuljahres zusammen?
      Die Prüfung am Ende der Klasse 10 zählt 50% der Zeugnisnote. Die anderen 50% setzen sich aus den gemittelten "Abschlussnoten" für das erste und zweite Schulhalbjahr zusammen.

      Kommentare der ehemaligen 10er zur ersten ZP10.

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      Entlassung der 10er

      Wann ist der letzte Schultag für die 10er?

      Die Schülerinnen und Schüler der Klassen 10 feiern am Dienstag, 29.06.2010 mit dem Hully Gully ihren Abschied.

      Wann und wo findet die Entlassfeier statt?

      Die offizielle Entlassungsfeier findet am Freitag, 02.07.2010 statt.


      Wie viele Gäste kann mein Kind zur Entlassungsfeier mitbringen?
      Aus Platzgründen möchten wir Sie bitten, die Gäste für die schulische Entlassfeier auf den engsten Freundes- und Familienkreis zu beschränken.

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      Lehrerraum-System

      Was bedeutet das Lehrerraum-System für mein Kind?

      Zum zweiten Halbjahr 2009/10 wurde das Lehrerraum-Prinzip an der Realschule Wolbeck eingeführt und für ein halbes Jahr erprobt.

      Beim traditionellen Klassenraum-Prinzip suchen die Lehrerinnen und Lehrer zu jeder Stunde eine andere Klasse auf, während beim Lehrerraum-Prinzip die Schülerinnen und Schüler nach (fast) jeder Unterrichtsstunde den Raum wechseln.

      Dieses System hat sich in vielen Ländern und auch an immer mehr deutschen Schulen durchgesetzt, weil es einige Vorteile mit sich bringt.

      So wird das Lehrrraum-System schon seit einigen Jahren an der Realschule Kinderhaus erfolgreich angewendet. Die Realschule Wolbeck wollte erproben, ob sich die guten Erfahrungen von dort und anderen Schulen auf die Realschule Wolbeck übertragen lassen. Der Erfolg hängt natürlich mit den jeweiligen baulichen Voraussetzungen zusammen und dem Willen der Lehrer und Schüler, dem System wirklich eine Chance zu geben. Alte Gewohnheiten müssen dabei zum Teil verändert werden.
      Lesen Sie unter unserer Rubrik "Im Fokus" mehr dazu.


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      Sonstiges

      Beglaubigungen
      Schulische Dokumente unserer Schule (z. B. Zeugnisse) können im Sekretariat gegen eine geringe Gebühr beglaubigt werden. Die Dokumente müssen zuvor komplett kopiert werden.

      Feiertage und andere Termine
      Über Feiertage und weitere Termine werden Sie über Elternbriefe, die Klassenleitungen und natürlich unsere Homepage informiert. Auf der Startseite befindet sich in der rechten Leiste unsere Terminübersicht.

      Hausaufgaben
      Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und dienen dazu, dass im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Hausaufgaben bieten darüber hinaus Gelegenheit zu selbstständiger Auseinandersetzung mit einer begrenzten neuen Aufgabe. Damit tragen sie dazu bei, dass Schülerinnen und Schüler fähig werden, Lernvorgänge selbst zu organisieren sowie Arbeitstechniken und Arbeitsmittel selbst zu wählen und einzusetzen.
      Hausaufgaben sollen so bemessen sein, dass sie, bezogen auf den einzelnen Tag, in folgenden Arbeitszeiten erledigt werden können:
      • Klassen 5 und 6 in 90 Minuten
      • Klassen 7 bis 10 in 120 Minuten

      Ordnungsmaßnahmen
      Erzieherische Einwirkungen und Ordnungsmaßnahmen dienen der geordneten Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Schule sowie dem Schutz von Personen und Sachen. Sie können angewendet werden, wenn eine Schülerin oder ein Schüler Pflichten verletzt. Ordnungsmaßnahmen sind nur zulässig, wenn erzieherische Einwirkungen nicht ausreichen.

      Zu den erzieherischen Einwirkungen gehören u.a.:
      • das erzieherische Gespräch
      • die Ermahnung
      • Gruppengespräche mit Eltern, Schülerinnnen und Schülern
      • die mündlichen oder schriftlichen Missbilligung des Verhaltens

      Ordnungsmaßnahmen sind:
      • der schriftliche Verweis
      • die Überweisung in eine parallele Klasse oder Lerngruppe
      • der vorübergehende Ausschluss vom Unterricht von einem Tag bis zu zwei Wochen und von sonstigen Schulveranstaltungen
      • die Androhung der Entlassung von der Schule
      • die Entlassung von der Schule
      • die Androhung der Verweisung von allen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde
      • die Verweisung von allen Schulen des Landes durch die obere Schulaufsichtsbehörde

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