Sie sind hier: Selbstständige Schule

Selbstständige Schule.nrw

Selbstständige Schule  

Logo_S_21Die Realschule Wolbeck nimmt seit dem 01.08.2002 am Modellversuch "selbständige Schule" oder "Schule 21" (Schule im 21.Jahrhundert) teil. Der Schulversuch begann am 01.08.02 und endet am 31.07.08. Nachfolgendend sollen Schwerpunkte des Modellversuchs vorgestellt werden.

Ziel:
Es soll erprobt werden, wie im Rahmen einer verstärkten eigenverantwortlichen Steuerung der Schule die Qualität der schulischen Arbeit und dabei insbesondere des Unterrichts verbessert werden können. Dazu sollen "regionale Bildungslandschaften" installiert werden, in denen Schulen in Netzwerken zusammenarbeiten.

Obligatorische Arbeitsfelder

  • Personalmittelbewirtschaftung: Die Schulleitung stellt Lehrkräfte ein und übernimmt Dienstvorgesetztenfunktion (beamten-, tarif- und vergütungsrechtliche Entscheidungen). Der Lehrerrat ersetzt dabei den Personalrat.
  • Sachmittelbewirtschaftung: In das Sachmittelbudget fließen Gelder des Landes und des Schulträgers und mögliche Drittmittel.

Fakultative Arbeitsfelder

  • Unterrichtsorganisation und -gestaltung: Die Schule kann von den allgemeinen Vorgaben abweichen, z.B. bei der Bildung von Lerngruppen, der Stundentafel, der Ausgestaltung der Leistungsbewertung usw.
  • Innere Organisation und Mitwirkung: Die Mitwirkungsorgane sollen gestärkt werden. Schulleitung, Schulkonferenz, Lehrerrat und Lehrerkonferenz sollen ein "modernes Co-Management" der Schule entwickeln.

Obligatorische Arbeitsfelder

  • Qualitätssicherung und Rechenschaftslegung: Die Schule muss weiterhin intern evaluieren, z.B. Parallelarbeiten schreiben, erprobt aber auch neue systematische Formen in Absprache mit der Schulaufsicht.

Jede Schule sucht sich einen Arbeitsschwerpunkt, der auch Bestandteil des Schulprogramms ist, z.B. Einführung eines Beratungskonzeptes, Lernen mit neuen Medien usw., und stimmt einer umfassenden Qualifizierung zu.

Die notwendige gesetzliche Grundlage für das Modellvorhaben wurde durch den Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung von Schulen (Schulentwicklungsgesetz vom 11. Mai 2001) realisiert.

Von dem Modellversuch gingen wesentliche Impulse für den Schulentwicklungsprozess aus. Erhebliche Veränderungen gab es in den von der Realschule Wolbeck gewählten Arbeitsschwerpunkten:
  • Erweiterung der Methoden- und Beratungskompetenz
  • Entwicklung eines didaktisch-methodischen Konzeptes zur multimedialen Erziehung
  • Entwicklung und Ausbau eines Förderkonzeptes für lese- und rechtschreibschwache Kinder nicht nur der Klassen 5 und 6
  • Neuorganisation der Übermittagbetreuung

Eine zu Beginn des Modellversuches eingerichtete schulische Steuergruppe hat die Veränderungsprozesse angestoßen, koordiniert und begleitet diesen Prozess.