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Selbstständige Schule.nrw

Streit schlichten!  

Genauso wie im Beruf, in der Familie und zwischen Freunden ist auch der Alltag in der Schule nicht konfliktfrei. Meistens sind die Anlässe für Streitigkeiten geringfügig: von Tischnachbarn bemalte Hefte, ein verstecktes Etui, kleine Marotten eines Mitschülers. Hinter diesen kleinen Anlässen verbergen sich meist aber tiefere Ursachen: Konflikte zwischen Mädchen und Jungen in einer Klasse, Eifersucht, Intoleranz gegenüber abweichendem Verhalten.
Streitschlichtung in der Schule ist ein Verfahren der Konfliktlösung mit Hilfe einer dritten neutralen Person. Unparteiische Mitschüler sollen in Streitfällen vermitteln und möglichst eine einvernehmliche Lösung (win-win-Lösung) der Probleme finden. Ziel ist es nicht, ein Urteil zu fällen (keine Gerichtsverhandlung), sondern die Konfliktlösung soll mit den Konfliktparteien gemeinsam erarbeitet werden.
Jede Streitpartei soll zuerst einmal die Sichtweise des anderen verstehen, denn nur so kann es zu einer Einigung kommen. Die Aufgabe der Streitschlichter ist es, die verschiedenen Parteien zu ermuntern, über ihre Gefühle/Erfahrungen zu sprechen und nicht sofort wieder Beschuldigungen auszusprechen. Deshalb ist es wichtig, dass keiner zu dem Schritt gezwungen wird, sondern die Streitschlichtung von allen Konfliktparteien gewünscht ist.

Die Streitschlichtung erfolgt nach festen Gesprächsregeln:
  • Wir lassen einander ausreden.
  • Wir unterbrechen einander nicht.
  • Wir hören dem anderen zu.
  • Wir wiederholen, was der andere gesagt hat.
  • Wir brechen das Gespräch bei Handgreiflichkeiten ab.
  • Wir bemühen uns, eine Lösung zu finden.

Um diesen Ablauf moderieren zu können, haben die Streitschlichter eine Einweisung durch fortgebildete Lehrer/innen erfahren. Streitschlichter sollten gut zuhören (aktives Zuhören) und sich in die Situation anderer einfühlen können. Sie müssen fähig sein:
  • jede Partei zu Wort kommen zu lassen
  • den Konfliktstoff zusammenzufassen (paraphrasieren)
  • nach den Gefühlen der Konfliktparteien zu fragen
  • beruhigend auf sie einzuwirken
  • und ihre eigene Meinung zurückzuhalten

Im Schuljahr 2007/08 werden erstmalig Streitschlichter im Rahmen des Wahlpflichtkurses II ausgebildet.