Planung

  • Sprechen Sie den Termin und die Tagesordnung Ihrer Sitzung mit dem Klassenlehrer ab und laden Sie ihn, die Eltern und ab der 7. Klasse auch die Klassensprecher ein
  • Melden Sie den Raumbedarf beim Klassenlehrer an. Dieser benachrichtigt den Hausmeister
  • Verteilen Sie die schriftlichen Einladungen unter Beifügung des letzten Protokolls so, dass diese ihre Empfänger spätestens eine Woche vor dem Termin erreichen.

 

Einladung (Mindestanforderungen)

  • Die Einladung erfolgt namentlich durch den Vorsitzenden und Stellvertreter.
  • Sie enthält das Datum der Anfertigung
  • Der Termin, Ort und Beginn der Sitzung werden mitgeteilt.
  • Die Tagesordnungspunkte werden aufgeführt und
  • Ggf. zusätzlich eingeladene Gäste benannt.

 

Sitzungsverlauf

  •  Der Vorsitzende eröffnet und leitet die Sitzung.
  • Er gibt eine Anwesenheitsliste herum.
  • Ein Protokollführer wird bestimmt.
  • Das Protokoll der letzen Sitzung wird genehmigt.
  • Weitere Anträge zur Tagesordnung werden erfragt und ins Protokoll aufgenommen.
  • Die Tagesordnungspunkte werden der Reihe nach aufgerufen und abgehandelt.
  • Abstimmungsergebnisse, Beschlüsse und Anträge müssen festgehalten werden.
  • Der Vorsitzende schließt die Sitzung spätestens um 21.45 Uhr, da der Hausmeister dann Feierabend hat.

Protokoll

  •  Bezeichnung der Versammlung
  • Protokollführer
  • Ort, Datum, Beginn und Ende der Sitzung
  • Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung
  • Feststellung der Teilnehmer (Anwesenheitsliste)
  • Tagesordnungspunkte
  • Festhalten wesentlicher Beiträge in der Zusammenfassung
  • Festhalten von Anträgen und Beschlüssen im Wortlaut
  • Festhalten des Stimmenverhältnisses bei Abstimmungen
  • Unterschriften des Protokollführers und des Vorsitzenden

 

Nach der Sitzung

  • Das Protokoll sollte allen Mitgliedern des Mitwirkungsorganes (auch den Abwesenden) zu gestellt werden. Es muss zur nächsten Sitzung vorliegen und genehmigt werden.
  • Der Vorsitzende setzt Beschlüsse des Gremiums um und stellt beschossene Anträge an die zuständigen Stellen.